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Gebührenordnung

Satzung : § 15a, Ausgabe vom 24.02.2012 (JHV 2012)

1.

Die Gebührenordnung gilt jeweils für ein Jahr. Sie gilt automatisch für ein weiteres Jahr, wenn die Jahreshauptversammlung nichts anderes beschließt.

2.

Die geltenden Gebühren sind der anhängenden Tabelle zu entnehmen. Die Beiträge sind Jahresbeiträge, die auch bei einer nicht ganzjährig dauernden Mitgliedschaft ungeteilt zu zahlen sind.

3.

Sonderregelungen zu den Beitragssätzen (ermäßigte Beiträge ) sind nur nach vorherigem schriftlichem Antrag möglich. Der entsprechende Antrag ist bis zum 31.12. für das folgende Jahr zu stellen.

4.

Werden Liegeplätze während einer Saison nicht genutzt, werden sie in Rechnung gestellt und sind zu bezahlen. Eine Rückvergütung der gezahlten Liegegelder findet – je nach Einnahmestand aus der Weitervermietung – am Ende der Saison statt.

5.

Aktive Kanuten zahlen € 1,50 pro Jahr für eine abgeschlossene Gruppen- Zusatzunfall-Versicherung, das gilt auch für Familienmitglieder und Jugendliche.

6.

Die Anzahl der Pflichtarbeitsstunden beträgt für alle aktiven Mitglieder für das laufende Jahr 13 Stunden. Für einige Gruppen können zusätzliche Arbeitsstunden festgelegt werden. Sie sind auch bei nicht ganzjährig dauernder Mitgliedschaft ungeteilt zu leisten.

7.

Gebühren von Gastliegern sind im Voraus zu entrichten. Die von Gästen zu entrichteten Entgelte sind Bringschulden, die beim Hafenmeister in bar zu bezahlen sind. Sollte hier ein Versäumnis stattfinden, so hat der BWV HANSA das Recht, das 3-fache des ausstehenden Betrages zu verlangen.

8.

Die Stegliegegelder richten sich nach der Inanspruchnahme des Steges: anteilige Kosten für erforderliche Sicherheitsabstände zwischen den einzelnen Booten werden von den Stegliegern mitbezahlt.
Beispiel: Bootslänge 10 m, Abstand vor und hinter dem Boot zum Nachbarn jeweils 1 m, daraus ergibt sich als Berechnungsgrundlage die Steglänge von 11 m, somit bezahlt der Steglieger jeweils 0,5 m vor und hinter seinem Boot, die anderen 0,5 m zahlen jeweils die Stegnachbarn und jeder Lieger hat 2 m Rangierabstand zur Verfügung.

9.

Der BWV ist als gemeinnütziger Verein berechtigt, Spendenbescheinigungen auszustellen.
Diese werden stets vom geschäftsführenden Vorstand, dem (der) 1. Vorsitzenden und dem (der) Kassenwart (in) unterschrieben. In Abwesenheit eines der Berechtigten unterschreibt in Vertretung der ( die ) 2. Vorsitzende.




A. Aufnahmegebühren

  Euro
Aktive mit Booten länger als 10 m 400,00
Aktive mit Booten länger als 5 m bis 9,99 m 300,00
Aktive mit Booten kürzer als 5 m 200,00
Aktive mit Kleinbooten ( Kajak, Kanu, Schlauchboot) oder ohne Boot 100,00
Jugendliche mit Boot 60,00
Jugendliche ohne Boot 40,00
Passive 65,00
Bei Statuswechsel von „Passiv“ in „Aktiv“bzw. Bei einer Bootsvergrößerung ist die Differenz in den Aufnahmegebühren nachzuzahlen, wenn die Aufnahme/ Vergrößerung nicht mindestens fünf Jahre zurückliegt.  



Bei Statuswechsel von „Passiv“ in „Aktiv“ bzw. bei einer Bootsvergrößerung ist die Differenz in den Aufnahmegebühren nachzuzahlen, wenn die Aufnahme / Vergrößerung nicht mindestens fünf Jahre zurückliegt.
Die einmalige Aufnahmegebühr kann über 2 Jahre verteilt in Rechnung gestellt werden, wenn dies im Aufnahmeantrag entsprechend vermerkt wurde. Die Inrechnungstellung erfolgt dann jeweils mit der Berechnung für die Mitgliedschaft. Der Anspruch bei vorzeitigem Austritt erlischt dadurch jedoch nicht.

B. Beiträge pro Jahr

  Euro
Aktive, die vor dem lfd. Geschäftsjahr das 18. Lebensjahr
vollendet haben:
130,00
Familien 150,00
Jugendliche mit Boot 60,00
Jugendliche ohne Boot 40,00
Jugendliche - Regattasegler 60,00
Passive 60,00
Passive Familien 75,00

C. Liegegebühren

  Euro
Stege ( € pro lfd. m )a) Estesteg, Zollamtssteg, Malerschule

16,00
Stege ( € pro lfd. m )
b) Leeswig (neu: inkl. Platzgebühr ) 22,00
22,00
Stege ( € pro lfd. m )c) Estebrügger Seite, Melkersteg 11,00
Hallen ( € pro qm )
a) Ost und West ( im Sommer pro Monat )
2,00
Hallen ( € pro qm )
b) Ost und West ( im Winter für die Saison )
8,00
Außengelände ( € pro qm)
a) im Sommer (pro Monat )
1,00
Außengelände ( € pro qm)
b) im Winter ( für die Saison )
4,00
Hallen / Kleinboote ( Kajaks und Kanus ) / Boot
a) pro Boot /Jahr
12,00
Hallen / Kleinboote ( Kajaks und Kanus ) / Boot
b) Versicherungsprämie pro Boot /Jahr
3,00

Anmerkung

Für Segelboote, die einen Platz im Winterlager belegen, steht das Mastenlager
kostenfrei zur Verfügung.
Bei Großbooten, die einen Platz im Winterlager belegen, kann das Beiboot hinter diesem gelagert.werden. Reicht der vorhandene Platz nicht aus, so wird die herausragende Fläche pro qm/Saison berechnet werden.


D. Sonderregelungen

Mitgliedern kann in besonderen Fällen auf Antrag die Zahlung gestundet oder ermäßigt werden.

E. Gebühren für Gäste/Gastlieger

  Euro
Boote pro lfd. m/Tag 1,00
Wohnwagen/Wohnmobile pro Tag 5,00
plus pro Person/Tag (inkl. Strom, Sanitäranlegen) 1,00
Zelte pro Tag 2,00
plus pro Person/Tag (inkl. Sanitäranlagen) 1,00
bei Jugendlichen pro Person/Tag (inkl. Sanitäranlagen) 0,50
Übernachtung im Bootshaus pro Person/Nacht 3,00

F. Liegegebühren Dritte

  Euro
Stegliegegeld Leeswig pro lfd. m/Saison 60,00
Stegliegegeld Buxtehude pro lfd. m/Saison 55,00
Außengelände im Winter pro qm/Saison 15,00
Außengelände im Sommer pro qm/Monat 3,00
Hallen Ost/West im Sommer pro qm/Monat 4,50
Hallen Ost/West im Winter pro qm/Saison 25,00

G. Slippgebühren für Dritte

  Euro
Boote bis 5m (Tagespauschale) 10,00
Boote bis 10m (Tagespauschale) 20,00
Boote über 10m (Tagespauschale) 30,00
Windenbenutzung (Auf-/Abslippen/Tag) 5,00
Jahrespauschale doppelter Tagessatz
Benutzung der Tracerse 15,00

H. Schlüsselgebühren

  Euro
Erstausgabe von Schlüsseln 15,00
Zweitschlüssel 25,00
Ersatzschlüssel (bei Unbrauchbarkeit) 25,00
Handsender 30,00
bei Nichtrückgabe (1-4 beim Austritt) 120,00

I. Sonstige Gebühren

  Euro
Elektrische Energie pro kwh 0,40
Telefon pro Einheit 0,25
Mahngebühren pro Brief/Fax 5,00
Bußgeld pro nicht geleistete Arbeitsstunde 25,00
Anhänger Leihgebühr pro Tag 5,00
Vereinsensemble, Wimpel (23x40) 12,00
Versicherungsgebühr (Unfall für aktive Kanuten) 1,50
Clubraum pro Tag (Endreinigung ist selbst durchzuführen, wird sonst in Rechnung gestellt) 25,00
Schulungsraum pro Tag (Endreinigung siehe Clubraum) 25,00
   

Die vorstehende Gebührenordnung ist von der Jahreshauptversammlung am 24.2.2012 genehmigt worden und gilt bis zur nächsten Jahreshauptversammlung.

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